Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Steelvoll und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Ware. Sie gelten außerdem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten, werden die AGB`s auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzellfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. Nach dem BGB sind auch mündliche Kaufverträge verbindlich.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freilebend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
  2. Maßangaben, Gewicht, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend , soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich von ihm bezeichnet worden sind.
  3. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt worden sind oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die ausgewiesenen Preise gelten "ab Werk, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und gesetzlicher Umsatzsteuer, diese werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes verbindlich ausgemacht. Die ausgewiesenen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen. Für sämtliche Lieferungen gelten die Preise gemäß unserer jeweiligen Preisliste.
  2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Kaufpreis netto (ohne Abzüge) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
  3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schaden des Verkäufers bleibt vorbehalten.
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden, oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
  3. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

V. Gefahrenübergang – Versand/ Verpackung

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsch und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht - Frei - Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  3. Verzugsstrafen und sonstige Schadensansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbesättigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.

VI. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate; gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Zur Weiterverwendung ist der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Es gilt auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiteräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Forderungen an uns an.

VIII. Angaben

  1. Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

IX. Urheberrecht

  1. Die von Atelier steelvoll entwickelten Produkte sind wirtschaftliches und geistiges Eigentum von der Firma steelvoll, sie dürfen weder kopiert vervielfältigt produziert oder verwendet werden. Dies bedarf eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Inhabers Christian Chytralla. Jedes Objekt erhält grundsätzlich eine kleine Markierung inform von meinem Firmenlogo oder den Schriftzug www.steelvoll.net

X. Datenschutz

  1. Die geschäftlichen Daten des Käufers werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort, Zahlungsort, und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckeinlagen, ist, soweit zulässig, Kamen (NRW).